Wie geht es in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung weiter?

Straßenausbaubeiträge: Erneuerte Damaschkestraße

11. April 2016

Straßenbau kostet Geld. Bundestraßen und –autobahnen werden aus Mitteln des Bundes bezahlt und renoviert, genauso wie Erneuerungen und Reparaturen an den Staatsstraßen, wie der St 2244 von Bubenreuth nach Erlangen, vom Land Bayern getragen werden. Anders unsere Straßen im Ort: Hier ist die Gemeinde in der Unterhaltspflicht und finanziert Teile des Ausbaus oder der Erneuerung aus ihr zugeteilten Steuermitteln. Den Rest erhebt die Gemeinde Bubenreuth, so wie die meisten anderen Gemeinden in Bayern, von den Anliegern der Straßen auf Basis einer Straßenausbaubeitragssatzung.

Dies muss die Gemeinde tun, außer ihre Finanzkraft ist so stark, dass sie diesen Anteil ohne Schuldenaufnahme aus Einnahmeüberschüssen decken könnte. Wie für die meisten Gemeinden, ist das auch für Bubenreuth nur eine theoretische Option, auch wenn andere Stimmen unsachlich behaupten, Bubenreuth könne auf diese Einnahmen verzichten. Die einzige reale Möglichkeit, die Satzung und Erhebung von Straßenbeiträgen abzuschaffen, wäre eine höhere Zuteilung von Finanzmitteln an die Gemeinden durch das Land Bayern. Hier werden wir aber von der Staatsregierung kurzgehalten. Wie Markus Rinderspacher, Fraktionsvorsitzender der SPD im Bayerischen Landtag, uns mitteilte, gehen in Bayern nur 12,75% der Steuermittel an die Kommunen. Zum Vergleich: in Baden-Württemberg sind es 23%. Die Forderung der BayernSPD, die Umlage zumindest auf 15% zu erhöhen, verhallt leider ungehört.

Um eine möglichst gerechte Beteiligung der Eigentümer von Grundstücken an den Straßenkosten sicherzustellen, hat die SPD nun zusammen mit der CSU im Gemeinderat einen Antrag gestellt. Dieser wurde in der Sitzung des Gemeinderats im März 2016 verabschiedet. Hintergrund ist die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes, das zukünftig alternativ zur Beteiligung der direkt anliegenden Grundstückseigentümer eine Satzung zuließe, in der alle oder weitere Grundstückseigentümer mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen herangezogen würden. Hierdurch würden alle Eigentümer in einem größeren Siedlungsgebiet mit jeweils kleineren regelmäßigen Beiträgen belastet, anstatt der direkten Anwohner mit zum Teil sehr hohen Einmalbeiträgen. Bereits vor Verabschiedung des neuen Gesetzes haben wir daher die Verwaltung beauftragt, die Alternativen des neuen Gesetzes zu prüfen und darzustellen, welche Auswirkungen die jeweilige Lösung (Einmalbeiträge für Anwohner oder wiederkehrende Beiträge für alle Grundstückseigentümer) auf die Gemeindefinanzen, den damit verbundenen Aufwand (Kosten!) in der Verwaltung und natürlich auf die Grundstückseigentümer hat.

Auch wenn das neue Gesetz zum Zeitpunkt unseres Antrages noch nicht in Kraft war, haben wir damit die möglichst zügige Prüfung und Darstellung der Alternativen für den Gemeinderat beantragt. Wir wollen keinen Schnellschuss bei der Entscheidung für die eine oder andere Alternative des neuen Gesetzes und gut informiert das Richtige entscheiden. Da aber das Thema vielen Betroffenen unter den Nägeln brennt, haben wir den Antrag bereits jetzt gestellt. Damit hoffen wir, uns bald im Rat für eine Lösung des Themas „Straßenausbaubeiträge“ entscheiden zu können, die für möglichst viele gerecht und für die Gemeinde finanzierbar ist.

Ihr Dr. Christian Pfeiffer, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion

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