Unsere Position zur Stellplatz- und Garagensatzung

Stellplätze quer zum Gehweg: Unschön und gefährlich

15. April 2016

Wie im Leitbild des Bubenreuther Gemeinderates festgelegt, streben wir eine durchdachte und maßvolle Nachverdichtung bei der Besiedlung unseres Ortes an.

Immer wieder ist beim Bau von zusätzlichem Wohnraum das Thema Stellplätze zu betrachten, zum Beispiel bei einem Vorhaben eines privaten Bauherrn im Wiesenweg, das derzeit entsteht und in der Sitzung des Bauausschusses im letzten Jahr mehrfach, zuletzt im Juli 2015, behandelt wurde. Die gemeindliche „Stellplatz- und Garagensatzung“ sieht vor, dass mehr als vier zusammenhängende Stellplätze bzw. Garagen nur über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen sind. Nicht zulässig ist also zum Beispiel die Errichtung einer Reihe von Stellplätzen nebeneinander entlang einer Straße und quer zum Gehsteig, wie auch im genannten Vorhaben vom Bauherrn zunächst beantragt. Verkehrssicherheit, vor allem für Ältere und Schulkinder, auf dem Gehweg entlang solcher Parkplatzreihen quer zur Fahrbahn spricht sinnvollerweise gegen solche aus Kostengründen für den Errichter günstigsten Lösungen. Auch optisch ist es nicht schön, wenn man entlang der Straßen eine durchgehende Reihe von Fahrzeughecks sehen würde, ein Bild ähnlich einem Supermarkt-Großparkplatz oder einem Autohaus-Hof.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion setzt sich aus Gründen der Verkehrssicherheit und auch der ansprechenden Ortsbildgestaltung dafür ein, die bestehende Garagen- und Stellplatzsatzung grundsätzlich einzuhalten. In der Regel kann, wie ich in diesem Fall, auch eine satzungskonforme Lösung durch die Bauherren gefunden werden, die ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück anbietet ohne die Verkehrssicherheit und andere Interessen der Allgemeinheit über Gebühr zu belasten.

Ihr Dr. Christian Pfeiffer, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion

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